3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Im Hinblick auf die Berufungsverhandlung wurden von Amtes wegen über den Beschuldigten ein Strafregisterauszug vom 31. Oktober 2019 (pag. 1959) und ein Führungsbericht des Regionalgefängnisses Burgdorf vom 30. Oktober 2019 (pag. 1956 f.) eingeholt sowie die amtlichen Akten Nr. 1028/18 der Bewähungs- und Vollzugsdienste des Kantons Bern (BVD) ediert. In der oberinstanzlichen Verhandlung wurde weiter Dr. med. F.________ als sachverständige Person einvernommen (pag. 1979 ff.). Schliesslich wurden auch der Beschuldigte (pag. 1990 ff.) und der Straf- und Zivilkläger (pag.