21. Die Entschädigung und das volle Honorar für die amtliche Verteidigung des Gesuchstellers werden gestützt auf die noch knapp angemessene Kostennote von Rechtsanwalt B.________ vom 14. Oktober 2019 (pag. 427 ff.) festgesetzt (vgl. Art. 42 Abs. 1 des Kantonalen Anwaltsgesetzes [KAG; BSG 168.11] i.V.m. Art. 17 Abs. 1 Bst. f der Parteikostenverordnung [PKV; BSG 168.811]). Der Gesuchsteller hat dem Kanton Bern die für das Revisionsverfahren ausgerichtete Entschädigung zurückzuzahlen und Rechtsanwalt B._____