Rechtsanwalt B.________ wird als amtlicher Verteidiger des Gesuchstellers im Revisionsverfahren eingesetzt. V. Kosten und Entschädigung 20. Bei diesem Ausgang des Verfahrens sind die Verfahrenskosten dem unterliegenden Gesuchsteller zur Bezahlung aufzuerlegen (Art. 428 Abs. 1 StPO). Die Verfahrenskosten werden bestimmt auf CHF 1‘000.00 (Art. 5 i.V.m. Art. 25 Bst. b des Verfahrenskostendekrets [VKD; BSG 161.12]).