Da das Lohnniveau in M.________ tief ist, wäre jedoch auch für den Fall, dass er mittlerweile erwerbstätig wäre, davon auszugehen, dass er nicht über die finanziellen Mittel verfügt, um für die Anwaltskosten in der Schweiz aufzukommen. Beim vorliegenden Revisionsverfahren handelt es sich um eine in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht komplizierte Angelegenheit, die Rechtskunde erfordert. Das Revisionsgesuch wird zwar abgewiesen, kann allerdings nicht bereits von vornherein als aussichtslos bezeichnet werden. Die amtliche Verteidigung wird somit gemäss Art. 132 Abs. 1 Bst. b StPO angeordnet. Rechtsanwalt B.__