Das Vorliegen einer schweren psychischen Störung ist eine rechtliche Voraussetzung zur Anordnung einer stationären therapeutischen Massnahme. Zur Beurteilung, ob eine solche vorliegt, orientieren sich die Gerichte vorab an Expertisen. Wird eine solche Expertise in Zweifel gezogen, so kann dies für die Beurteilung des Gerichts von Bedeutung sein. Da forensisch-psychiatrische Gutachten allerdings – wie soeben ausgeführt – Wertungen enthalten, können sie grundsätzlich immer durch andere Meinungen in Zweifel gezogen werden. Die Thematik, ob überhaupt eine Tatsache betroffen ist, kann vorliegend jedoch offengelassen werden.