5 de dem Gesuchsteller ein positives, tadelloses Verhalten attestiert, das keine Hinweise auf die bei ihm gestellten Diagnosen lieferte. Von der L.________ GmbH wurde dem Gesuchsteller am 4. Juni 2018 ein positives Arbeitszeugnis ausgestellt (pag. 339). Der behandelnde Psychotherapeut der Psychiatrischen Dienste Aargau AG (nachfolgend: PDAG) hielt am 9. November 2018 fest, dass während der Konsultationen mit dem Gesuchsteller keine psychische Erkrankung oder Störung habe festgestellt werden können (pag. 341).