Im Zeitpunkt der Gutachtenserstattung im Jahr 2016 waren gemäss Dr. G.________ die Kriterien einer Persönlichkeitsstörung auf der Verhaltensebene im geschlossenen Setting nicht mehr erfüllt. Er sah jedoch Anzeichen, dass im nicht beschützten Rahmen die Kriterien einer Persönlichkeitsstörung mit emotional instabilen, histrionischen und dissozialen Anteilen wieder erfüllt sein könnten (pag. 216 f.). Am 16. Januar 2017 erstellten med. pract. H.________ und Dr. med. I.________ der Psychiatrischen Dienste Aargau AG zuhanden der Vollzugsbehörde einen Therapieverlaufsbericht über den Gesuchsteller.