Es ist auch darauf hinzuweisen, dass die Berichte sich auf ein erstinstanzliches Urteil beziehe, weswegen die Beschreibung dieser Verurteilung nicht falsch ist (was sie zwischen Anklage und ersten Urteil wäre), solange auf die Möglichkeit des Weiterzugs hingewiesen wird. Zudem haben die Beschuldigten mit ihrem Vorgehen die Öffentlichkeit angesprochen und suchen die Medien als Präsidenten der Jungen SVP auch sonst immer wieder, wie das zu ihrer politischen Funktion zweifellos gehört. Dass dann Medien überhaupt über diesen Fall berichten, kann dann nicht überraschen. Fair hat die Berichterstattung deswegen immer zu sein.