von der bz Basel vom 15. Januar 2019, pag. 239: «Rassistisches Plakat: Basler Polizist wegen Rassendiskriminierung verurteilt»). Gegenüber einer offiziellen schweizweiten Medienkonferenz einer Staatsanwaltschaft mit maximaler medialer Verbreitung erweisen sich die Medienbeiträge in diesem Fall als deutlich weniger gravierend. Sämtliche Beiträge erwähnen im Text, dass die Beschuldigten das Urteil weitergezogen haben. Dies gilt auch für den «Blick»-Artikel gemäss pag. 225, wobei hier die Schlagzeile gegenüber dem darunterliegenden