26. Minderung der Strafe infolge Vorverurteilung in den Medien Die Beschuldigten beantragt den Zuspruch einer Genugtuung in richterlich zu bestimmender Höhe in der Grössenordnung von CHF 1‘000.00, da sie durch die Medien als «verurteilte Rassisten» vorverurteilt worden seien. Jedes Strafverfahren bringt neben einer möglichen Verurteilung und einer Sanktion dafür zusätzliche Belastungen mit sich, die jedoch nur dann strafmindernd zu berücksichtigen sind, wenn sie sich überdurchschnittlich sind.