25. Täterkomponenten Auch zum Vorleben und den persönlichen Verhältnissen kann vorerst auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 185). Beide Beschuldigten räumten ohne weiteres ein, Urheber und Verfasser des hier beurteilten Beitrags zu sein. Sie gaben unumwunden zu, dass sie für das Inserat verantwortlich sind. Beide wiesen aber jegliche Schuld von sich und betonten, sie hätten nie beabsichtigt, eine Gruppe von Personen herabzusetzen. Einsicht und Reue ist keine erkennbar. Dies wirkt sich neutral aus. Die Strafempfindlichkeit ist bei beiden Beschuldigten neutral. Zwar wird C.______