24.2 Subjektive Tatschwere Die beiden Beschuldigten handelten zumindest mit Eventualvorsatz, in dem sie die Aufreizung zu einem feindseligen Klima für ausländische Fahrende zumindest in Kauf nahmen. Dies wirkt sich leicht mindernd aus. Die Beweggründe waren politischer Natur, indem sie sich im Rahmen der Grossratswahlen des Kantons Bern als einzige Partei mit konsequenter Ablehnung von Transitplätzen profilieren wollten. Für diesen Zweck wurden die ausländischen Fahrenden pauschal als unzivilisiert