Damit erreichte es im Rahmen des öffentlichen Aufrufs einen weniger grossen Empfängerkreis, was sich mindern auszuwirken vermag. Dagegen hat eine Publikation auf elektronischem Weg zur Folge, dass sich die Thematik (und damit der Vorwurf) durch zusätzliche Beiträge (z.B. auf der Website der JSVP) stetig fortschreibt, was sich wiederum erhöhend auswirkt. Insgesamt wiegt das objektive Tatverschulden leicht.