118 Z. 1 ff.) und sahen diese dabei als Segment der Bevölkerung, das sich selbst als abgegrenzte Gruppe versteht und das vom Rest der Bevölkerung als Gruppe verstanden wird, wobei sie die Abgrenzung aufgrund von Verhaltensnormen vornahmen («von Ort zu Ort gehen» bzw. «keinen festen Wohnsitz haben»). Sie verstanden damit den sozialen Gehalt des Begriffs «ausländische Zigeuner», soweit dies von Laien erwartet werden kann.