21 StGB folgen (BGE 129 IV 238 E. 3.1 ff.). Wenn die Beschuldigten vorliegend angeben, sie hätten nicht gewusst, dass ausländische Zigeuner eine Ethnie darstellten, so handelt es sich um einen in Bezug auf den Vorsatz unbeachtlichen Subsumtionsirrtum. A.________ und C.________ lieferten anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung je eine Definition von