403). Die ethnische Konnotation der behaupteten Verhaltensweisen (auf den Boden Koten und Müll auf den Boden werfen sowie «Schmutz, Fäkalien, Lärm, Diebstahl, etc.») ergibt sich klar aus dem in der Karikatur dunkelhäutig dargestellten «ausländischen Zigeuner», der mit dem in traditioneller Sennentracht daneben stehenden «Schweizer» in Kontrast gestellt wird. Der Vorwand, die Karikatur beschreibe ein soziologisches Problem, ist vor diesem Hintergrund als Schutzbehauptung zu werten. Die Beschuldigten gaben weiter an, der Begriff «Zigeuner» sei nicht rassistisch.