Auch dieses Argument zielt am Vorwurf vorbei. Es trifft zu, dass in der ersten und dritten Zeile der Titelschrift über der Karikatur steht «Millionenkosten für Bau und Unterhalt […]. Gegen den Willen der Gemeindebevölkerung». Der zur Diskussion stehende Vorwurf bezieht sich jedoch auf die zweite Zeile dieser Titelschrift und insbesondere auch auf die Karikatur, worauf die Beschuldigten nicht eingehen. Ihr Vorwand ist zudem als Schutzbehauptung zu werten. Wäre es den Beschuldigten tatsächlich nur um das Einverständnis der Gemeindebevölkerung zu Millionenkosten gegangen, hätten sie keinen auf den Boden kotenden «ausländischen Zigeu-