NEIN zu Transitplätzen für ausländische Zigeuner!». Die Beschuldigten brachten Transitplätze für «ausländische Zigeuner» generell in Zusammenhang mit den genannten Verhaltensweisen, um die Berner Stimmbevölkerung zu mobilisieren. Auch die Verteidigung führte anlässlich der oberinstanzlichen Berufungsverhandlung aus, die Beschuldigten hätten sich generell gegen das Vorgehen des Kantons gewendet, wonach Transitplätze gegen den Willen der Gemeindebevölkerung errichtet würden, und nicht konkret gegen die beiden Transitplätze Meinisberg und Wileroltigen (pag.