Die pauschale Abqualifizierung der ausländischen Fahrenden unterscheidet sich vom Fall in BGE 131 IV 23. In diesem Entscheid ging es um die relativ differenzierte Äusserung, in der bei Flüchtlingen aus dem Kosovo von einem «verhältnismässig hohen Anteil an der zunehmenden Kriminalität in der Schweiz» die Rede war, was als nicht tatbestandsmässig erachtet wurde. Der vorliegende Beitrag enthält keine derartigen Differenzierungen und ist vielmehr vergleichbar mit der pauscha-