Daran vermag auch der Umstand nichts zu ändern, dass der Post in einem kantonalen Wahlkampf und damit in einer politischen Auseinandersetzung im weiteren Sinn veröffentlicht wurde. Selbstverständlich ist es möglich und nötig, auch in pointierter Art auf bestehende Probleme aufmerksam zu machen. Die Beschuldigten gingen jedoch über das zulässige Mass im politischen Ideenstreit hinaus. Die pauschale Abqualifizierung der ausländischen Fahrenden unterscheidet sich vom Fall in BGE 131 IV 23.