261bis StGB ist verfassungskonform auszulegen und dabei der Meinungsäusserungsfreiheit Rechnung zu tragen. In einer Demokratie müssen auch Standpunkte vertreten werden können, die einer Mehrheit missfallen oder für viele schockierend wirken können (BGE 143 IV 193 E. 1 und dortige Hinweise) Vorliegend zeigt der «Facebook»-Beitrag einerseits eine Karikatur mit einem Transitplatz für Fahrende, auf dem sich der stinkende Abfall türmt und eine dunkelhäutige Person – offenbar ein «ausländischer Zigeuner» – auf den Boden kotet, wobei sich im Vordergrund ein Mann mit einem Schweizer «Sennenkäppi» – offenbar ein