Die Stadtnomaden dem Schutz von nationalen Minderheiten gemäss Abkommen des Europarates zu unterstellen, dürfte nicht ernsthaft in Frage kommen. Ansonsten müsste man auch Pensionierten diesen Schutz zukommen lassen, die sich nach der Erwerbstätigkeit einen Camper kaufen und damit in der Welt umherreisen («umherzigeunern») und keinen festen Aufenthaltsort haben. Der Begriff der «ausländischen Zigeuner» ist als Sammelbegriff für die Ethnien der Roma und Sinti zu verstehen und steht unter dem Schutz von Art. 261bis StGB.