Zudem rechtfertigt sich eine generelle Gleichsetzung der Stadtnomaden mit traditionellen Fahrenden sachlich insofern nicht, als die Fahrenden nicht lediglich in einer Gemeinde auf drei verschiedenen Plätzen abwechselnd umherziehen und damit ohne Probleme Wohnsitz in dieser Gemeinde etc. haben, sondern schweiz- oder europaweit unterwegs sind und zudem eine jahrhundertealte Geschichte und Traditionen haben. Die Stadtnomaden dem Schutz von nationalen Minderheiten gemäss Abkommen des Europarates zu unterstellen, dürfte nicht ernsthaft in Frage kommen.