vom 24. August 2016 zur Frage, ob die Bestimmung für die Fahrenden gemäss Art. 6 Abs. 1 Bst. p des Baubewilligungsdekrets des Kantons Bern auf die Wagenplätze des Vereins «Alternative» («Stadtnomaden») Anwendung finde (pag. 213 ff.). Nach diesem Gutachten sollen auch Stadtnomaden den baurechtlichen Bestimmungen für die Fahrenden unterstehen, da dieser Begriff sehr vage und nicht im Zusammenhang mit ethnischen Gruppierungen zu verstehen sei (pag. 217). Diese Auffassung ist im Zusammenhang mit dem Gutachtensauftrag zu sehen (E._____