auf dem ehemaligen Erlebnispark «Kolibri» stationiert gewesen sei. Weiter wurde festgehalten, dass allein die Verwendung des Wortes «Zigeuner» keine Rassendiskriminierung darstelle. Massgeblich für die Einstellung war schliesslich die Argumentation, dass mit dem Ausspruch «Kennt man den Zigeuner nicht vom Sehen, dann spätestens mit der Nase» nicht eine umfassende Minderwertigkeit dieser