Gegenstand dieses Verfahrens war ein Ausspruch eines Parlamentmitglieds der Gemeinde Lyss, der im Zusammenhang mit auf einem Halteplatz weilenden Fahrenden zur Frage, warum man eine offenbar illegal in einem Bach fischende Person als Fahrende habe identifizieren können, in einem Votum erklärte: «Kennt man den Zigeuner nicht vom Sehen, dann spätestens mit der Nase». Liest man den Entscheid nach, ist festzustellen, dass dort die Frage, ob mit «Zigeuner» eine bestimmte Ethnie verstanden werden müsse, generell verneint wurde, im konkreten Fall jedoch zu bejahen war, weil sich die Aussage auf die konkrete Gruppe von Fahrenden bezogen habe, die