Das Bundesgericht äusserte sich nicht zur Sache, sondern wies die Beschwerde aus formellen Gründen ab. Die Verteidigung verweist zudem auf eine weitere Verfahrenseinstellung vom 15. Februar 2018 der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Region Berner Jura- Seeland, wonach der Begriff «Zigeuner» keine Ethnie darstelle. Gegenstand dieses Verfahrens war ein Ausspruch eines Parlamentmitglieds der Gemeinde Lyss, der im Zusammenhang mit auf einem Halteplatz weilenden Fahrenden zur Frage, warum man eine offenbar illegal in einem Bach fischende Person als Fahrende habe identifizieren können, in einem Votum erklärte: «Kennt man den Zigeuner nicht vom Sehen, dann spätestens mit der Nase».