Kommt dazu, dass sich auch die Beschuldigten keiner genauen Sprache bedienen, ist der Post doch betitelt mit «JSVP-Kandidaten wählen – Transitplätze für Zigeuner verhindern». Von einer Beschränkung auf die «ausländischen Zigeuner» ist hier nicht die Rede. Was die Berufungsführer dagegen ins Feld führen, vermag nicht zu überzeugen. Im Urteil 1P.147/2003 äusserte sich das Bundesgericht nicht zum Thema Zigeuner/Fahrende als Ethnie. Ursache dieses Entscheides war die Mitteilung des Schweizerischen Camping und Caravaning Verbandes an den Geschäftsführer des Campingplatzes in Satigny GE mit folgendem Inhalt: «Nous avons été informés que des gens du voyage étaient installés sur le camping.