Auch eine Mehrheit von Ethnien, die unter einem Sammelbegriff zusammengefasst werden, wird vom Begriff der «Ethnie» im Sinne von Art. 261bis StGB erfasst (BGE 143 IV 193 E. 2.3 mit Hinweisen auf Lehre und Rechtsprechung, insbesondere auf BGE 140 IV 67 E. 2.2.4). In BGE 143 IV 193 E. 2.3. wurden in der Folge die «Kosovaren» als Sammelbegriff verschiedener im Kosovo lebender Ethnien (Kosovo-Albaner, Serben etc.) anerkannt. Die Gemeinschaft der Fahrenden in der Schweiz (auch «Zigeuner» genannt) zählt schätzungsweise 30‘000 Personen.