261bis StGB ein Segment der Bevölkerung, das sich selbst als abgegrenzte Gruppe versteht und das vom Rest der Bevölkerung als Gruppe verstanden wird. Sie muss eine gemeinsame Geschichte sowie ein gemeinsames zusammenhängendes System von Einstellungen und Verhaltensnormen (Tradition, Brauchtum, Sitte, Sprache) haben, wobei die genannten Merkmale zur Abgrenzung verwendet werden müssen. Auch eine Mehrheit von Ethnien, die unter einem Sammelbegriff zusammengefasst werden, wird vom Begriff der «Ethnie» im Sinne von Art.