14. «Ausländische Zigeuner» als Ethnie Eine herabsetzende oder diskriminierende Äusserung ist nur dann tatbestandsmässig im Sinne von Art. 261bis StGB, wenn Person oder eine Personengruppe von der Äusserung wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion angegriffen wird. Hier sind offensichtlich die «ausländischen Zigeuner» angesprochen. Es stellt sich die Frage, ob es sich dabei um eine Ethnie handelt, die unter den Schutz von Art. 261bis StGB fällt.