261bis Abs. 1 StGB) (E. 15)? Schliesslich zu prüfen, ob die Beschuldigten mit Vorsatz bezüglich der genannten objektiven Tatbestandsmerkmale handelten (E. 16) und ob sie sich auf Rechtferti- gungs- (E. 17) oder Schuldausschlussgründe (E. 18) berufen können. 11 13. Öffentlicher Aufruf Unbestritten ist vorab, dass der Post auf der «Facebook»-Seite der JSVP und die Platzierung des Beitrags auf der Homepage der JSVP vom 21. Februar 2018 das Tatbestandsmerkmal des öffentlichen Aufrufs im Sinne von Art. 261bis Abs. 1 StGB erfüllt.