12. Zu beantwortende Rechtsfragen Nach Art. 261bis Abs. 1 und 4 StGB ist somit das Vorliegen folgender objektiven Tatbestandselemente zu überprüfen: - Handelt es sich um eine öffentliche Äusserung (E. 13)? - Sind «ausländische Zigeuner» eine Ethnie (E. 14)? - Werden «ausländischen Zigeuner» durch die Äusserung herabgesetzt oder diskriminiert (Art. 261bis Abs. 4 erster Teilsatz) bzw. wird hierzu aufgerufen (Art. 261bis Abs. 1 StGB) (E. 15)?