Auch gemäss der mir vorliegenden Einstellungsverfügung […] bezeichnet der Begriff ‹Zigeuner› alleine noch keine Ethnie»). Schliesslich haben die Beschuldigten auch anlässlich der oberinstanzlichen Berufungsverhandlung kein genaues Datum nennen können, wann sie die Einstellungsverfügung vom 15. Februar 2018 erhalten haben wollen. Gemäss den von ihnen geschätzten Daten hätten sie die Verfügungen erhalten, noch bevor sie D.________ eröffnet worden wäre («zwei bis drei Tage vor dem Post», pag. 395 Z. 29 ff.; «um den 17./18. Februar», pag. 398 Z. 158 ff.).