Doch auch die dort gewählte Formulierung weist darauf hin, dass die Beschuldigten erst nachträglich von der Einstellungsverfügung erhielten («Bei der Publikation des Beitrags wurde […] vorgängig sorgfältig abgeklärt, ob unsere auf «Facebook» veröffentlichte Karikatur rechtlich und moralisch problematisch sein könnte. Dies wurde von keiner Person zu keinem Zeitpunkt bejaht. Auch gemäss der mir vorliegenden Einstellungsverfügung […] bezeichnet der Begriff ‹Zigeuner› alleine noch keine Ethnie»).