Die Beschuldigten bestreiten in Bezug auf die Veröffentlichung einzig, aus rassendiskriminierenden Beweggründen gehandelt zu haben. Sie hätten sich nicht gegen Zigeuner allgemein gewendet, sondern nur gegen «ausländische Zigeuner» und zudem sei es ihnen primär um die Transitplätze gegangen und nicht um die Menschen, die sie benützen würden. Etwas anderes lasse sich in guten Treuen nicht aus dem strittigen Beitrag herauslesen.