9. Unbestrittener / Bestrittener Sachverhalt Der Anklagesachverhalt ist weitestgehend unbestritten: Die Beschuldigten sind beide Co-Präsidenten der JSVP und verantwortlich für die Öffentlichkeitsarbeit dieser Jungpartei. Sie sind alleinige Urheber und Verfasser zu gleichen Teilen des in E. 6 erwähnten Aufrufs. Der Inhalt der Erklärung ist unbestritten, zumal sie schriftlich erfolgt ist und Bestandteil der Akten ist. Die Beschuldigten bestreiten in Bezug auf die Veröffentlichung einzig, aus rassendiskriminierenden Beweggründen gehandelt zu haben.