Das Votum erfolgte im Rahmen einer parlamentarischen Diskussion über die ausländischen Fahrenden, welche sich im Juni 2016 auf dem Areal beim Freizeitzentrum «Kolibri» bei Lyss niedergelassen hatten. Verschiedene Vereinigungen erstatteten Anzeige gegen D.________. Die Einstellungsverfügung begründete die zuständige Staatsanwältin damit, dass mit der genannten Äusserung noch keine umfassende Minderwertigkeit von Fahrenden aufgrund ihrer Ethnie impliziert werde (Akten BJS 16 16846 pag. 31 ff.). Am 21. Februar 2018 veröffentlichten die Beschuldigten den zur Diskussion stehenden Aufruf.