Am 15. Februar 2018 erging in einem Strafverfahren der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Region Berner Jura-Seeland, gegen D.________ wegen Rassendiskriminierung eine Einstellungsverfügung. D.________ machte am 27. Juni 2016 anlässlich einer politischen Debatte im Grossen Gemeinderat von Lyss folgende Äusserung: «Wenn man die Zigeuner nicht vom Sehen her erkennt, dann spätestens mit der Nase.» Das Votum erfolgte im Rahmen einer parlamentarischen Diskussion über die ausländischen Fahrenden, welche sich im Juni 2016 auf dem Areal beim Freizeitzentrum «Kolibri» bei Lyss niedergelassen hatten.