Mit Beschluss vom 8. Juni 2016 beantragte der Regierungsrat des Kantons Bern einen Objektkredit in Höhe von CHF 9.31 Millionen für die Planung und Realisierung eines Transitplatzes für ausländische Fahrende in der Gemeinde Meinisberg. Der Antrag wurde am 12. September 2016 vom Grossen Rat des Kantons Bern zurückgewiesen. In der Folge führte der Regierungsrat mit dem Bund Verhandlungen und suchte nach geeigneten Alternativstandorten. Am 13. April 2017 bestätigte das Bundesgericht in BGE 143 IV 193 einen Schuldspruch des Obergerichts des Kantons Bern wegen Rassendiskriminierung aufgrund eines Inserats mit der Schlagzeile «Kosovaren schlitzen Schweizer auf!»