261bis Abs. 1 StGB). Dadurch wird zum Ausdruck gebracht, dass der Kanton Bern ohne „ausländische Zigeuner" sicherer wäre, da diese als Bedrohung dargestellt werden, was eine feindselige Haltung, namentlich der Stimmberechtigten gegenüber den Fahrenden schürt, die geeignet ist, Hass und Diskriminierung hervorzurufen.