Wählen Sie JSVP-Kandidaten in den Grossen Rat!". Mit diesem Facebook-Beitrag werden die Gemeinschaften der Jenischen, Sinti und Roma und deren Mitglieder als schmutzige und unzivilisierte Menschen, die stehlen und lärmen, in einer gegen die Menschenwürde verstossenden Weise herabgesetzt und als minderwertig bezeichnet (Art. 261bis Abs. 4 StGB). Zugleich wird dadurch öffentlich gegen diese Gruppe von Personen wegen ihrer Ethnie zu Hass und Diskriminierung aufgerufen mit der Empfehlung, diesen Menschen im Kanton Bern-keine Transitplätze anzubieten (Art. 261bis Abs. 1 StGB).