38 – 44). Am 22., 23., 26. und 27. Februar sowie am 5. März 2018 reichten zudem verschiedene Organisationen (u.a. G.________; Verein H.________; Verein I.________; J.________) bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern wegen dieser Veröffentlichung der JSVP Strafanzeige wegen Verstosses gegen Art. 261bis StGB ein (pag. 16 ff.). Gestützt auf diese Meldungen eröffnet die Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland eine Untersuchung gegen die beiden hier Beschuldigten sowie gegen unbekannte Täterschaft wegen Rassendiskriminierung. Nach Abschluss der Untersuchung stell-