C.________ sei schuldig zu sprechen der Rassendiskriminierung, begangen am 21.02.2018 in Bern und in Anwendung der einschlägigen Bestimmungen zu verurteilen: 1. zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu CHF 120.00, unter bedingtem Aufschub bei einer Probezeit von 2 Jahren; 2. zur anteilsmässigen Bezahlung der erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten (inkl. eine Gebühr von CHF 600.00 gemäss Art. 21 VKD). C. Verfügungen Es seien die üblichen Verfügungen zu treffen (Honorar amtliche Verteidigung etc.).