3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Im Hinblick auf die oberinstanzliche Verhandlung wurden von Amtes wegen je ein aktueller Strafregisterauszug (datierend jeweils vom 12. November 2019, pag. 286 f.) sowie ein aktueller Leumundsbericht (datierend vom 30. Oktober 2019, pag. 275 ff. [C.________], bzw. vom 10. November 2019, pag. 281 ff. [A.________]) über die Beschuldigten eingeholt. Des Weiteren wurden die Beilagen 3 bis 5 der Berufungserklärung der Beschuldigten vom 8. April 2019 (Anwaltsvollmachten, pag. 211 f.; Gutachten E.________ vom 24. August 2016, pag. 213 ff.; Motion 179-2017, pag. 223 f.) zu den Akten erkannt.