2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete Rechtsanwalt B.________ namens und im Auftrag von A.________ und C.________ mit Schreiben vom 18. Januar 2019 fristgerecht die Berufung an (pag. 141 f.). Die erstinstanzliche Berufungsbegründung datiert vom 13. März 2019 (pag. 150 ff.). Die Berufungserklärung der Beschuldigten ging form- und fristgerecht am 10. April 2019 beim Obergericht des Kantons Bern ein (pag. 195 ff.).