1. Der A.________ mit Urteil der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 23.06.2016 für eine Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu CHF 100.00 gewährte bedingte Vollzug wird nicht widerrufen. 2. A.________ wird verwarnt. 3. Die Verfahrenskosten für das Widerrufsverfahren von CHF 300.00 werden A.________ auferlegt. Wird keine schriftliche Begründung verlangt, reduzieren sich die Verfahrenskosten um CHF 150.00. Die reduzierten Verfahrenskosten betragen damit CHF 150.00. B. C.________ C.________ wird schuldig erklärt: der Rassendiskriminierung, begangen am 21.02.2018 in Bern