4. Zu eröffnen: - dem Beschuldigten, a.v.d. Fürsprecher B.________ - der Strafklägerin - der Generalstaatsanwaltschaft Mitzuteilen: - der Vorinstanz - der Koordinationsstelle Strafregister (nur Dispositiv, nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde) Bern, 21. Juli 2020 Im Namen der 2. Strafkammer (Ausfertigung: 30. September 2020) Die Präsidentin: Oberrichterin Bratschi Die Gerichtsschreiberin: