1. Die Entschädigung der amtlichen Verteidigerin der beschuldigten Person, Rechtsanwältin L.________, wurde für das erstinstanzliche Verfahren wie folgt bestimmt: Stunden Satz amtliche Entschädigung 43.50 200.00 CHF 8’700.00 Reisezuschlag CHF 0.00 Auslagen MWST-pflichtig CHF 935.00 Mehrwertsteuer 8.0% auf CHF 9’635.00 CHF 770.80 Auslagen ohne MWST CHF 0.00 Total, vom Kanton Bern auszurichten CHF 10’405.80