2. zu einer Geldstrafe von 5 Tagessätzen zu je CHF 30.00, ausmachend total CHF 150.00. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 4 Jahre festgesetzt. 3. zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 21'539.30. 4. zur Bezahlung der oberinstanzlichen Verfahrenskosten im Umfang von ¾ der Gebühren, total bestimmt auf CHF 4'000.00, sowie der Auslagen in der Höhe von CHF 288.80, insgesamt ausmachend CHF 3'288.80. Die restanzlichen Verfahrenskosten von CHF 1'000.00 trägt der Kanton Bern. III.